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| Elternbeirat |
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Der Elternbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen Träger/Personal einerseits und den Eltern anderseits. Er ist beratend tätig und kann mit eigenen Anregungen an diese herantreten. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:
- Interessenvertretung der Eltern und Kinder gegenüber Kirchen- und Stadtverwaltung
- Gesundheitsvorsorge
- päd. Rahmenkonzept
- als Partner der Kindertagesstättenleitung für:
- Personalausstattung
- besser bezahlte Erzieher/-innen
- mehr Krippenplätze
- als Sprachrohr in der Öffentlichkeit
- Image der Kindertagesstätte verbessern
- Erfahrungen weitergeben
- Diskussion anregen
Der Elternbeirat wählt aus den Gruppen 2 wählbare Erziehungsberechtigte (und Vertretung) für die Dauer eines Kindergartenjahres.
Aus dem gewählten Elternbeirat jeder Gruppe wird jeweils eine/ein Vorsitzende/-r und deren Vertretung gewählt. Er tritt auf Einladung seines Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich zusammen.
Elternräte können sich zu Gemeinde-, Stadt- und Kreiselternräten zusammenschliessen. Ein zusätzlicher Beirat aus Elternvertretern, Erziehern und Trägervertretern muss bei Entscheidungen konsultiert werden.
Rechtliche Bestimmungen sind in den bundesgesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG, 8. Buch Sozialgesetzbuch), in den entsprechenden Landesgesetzen, dem Kindertagesstättengesetz (KitaG), dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz und den einschlägigen Rechtsverordnungen und den Satzungen der Jugendämter festgehalten. |
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